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Auslandsaufenthalte während der Covid-19-Krise

Auslandsaufenthalte während der Covid-19-Krise

Anerkennung von Leistungen in Lehramtsstudiengängen (LAGym)

"In der aktuellen Situation und für alle, die zeitnah die Master-Arbeit anmelden bzw. ihr Studium abschließen wollen/müssen, gilt für das Sommersemester für den zu erbrin­gen­den Auslandsaufenthalt von drei Monaten die Ausnahmeregelung für Härte­fälle des Romanischen Seminars: Studierende haben einen verkürzten Auslands­auf­ent­halt von mindestens 6 Wochen im spanischsprachigen Ausland nachzuweisen oder eine Ersatz­leistung zu erbringen. Über die möglichen Ersatzleistungen entscheidet der Vor­stand des Romanischen Seminars in einem Eilverfahren. Betroffene Studierende sollen zwei bis drei Alternativen für mögliche Ersatzleistungen im Rahmen eines formlosen Antrags vorschlagen. Der Antrag soll bei der Anerkennungsbeauftragten (Frau Rempel) einge­reicht werden. Bei allen anderen, für die die Absolvierung des Auslandsaufent­hal­tes nicht so dringend ist, wird freundlich darum gebeten, den Auslandsaufenthalt auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Für abgebrochene Auslandsaufenthalte von Stu­die­renden, die nicht unmittelbar vor Studienabschluss stehen, wird im Einzelfall die Mög­lichkeit einer Ersatzleistung erwogen, wenn die Studierenden mindestens 6 Wochen im Ausland waren. Ersatzleistungen könnten z.B. über eine Anzahl von Tandem-Stunden, Erstellung von Online-Lehr/Lern-Material erbracht werden".