"In der aktuellen Situation und für alle, die zeitnah die Master-Arbeit anmelden bzw. ihr Studium abschließen wollen/müssen, gilt für das Sommersemester für den zu erbringenden Auslandsaufenthalt von drei Monaten die Ausnahmeregelung für Härtefälle des Romanischen Seminars: Studierende haben einen verkürzten Auslandsaufenthalt von mindestens 6 Wochen im spanischsprachigen Ausland nachzuweisen oder eine Ersatzleistung zu erbringen. Über die möglichen Ersatzleistungen entscheidet der Vorstand des Romanischen Seminars in einem Eilverfahren. Betroffene Studierende sollen zwei bis drei Alternativen für mögliche Ersatzleistungen im Rahmen eines formlosen Antrags vorschlagen. Der Antrag soll bei der Anerkennungsbeauftragten (Frau Rempel) eingereicht werden. Bei allen anderen, für die die Absolvierung des Auslandsaufenthaltes nicht so dringend ist, wird freundlich darum gebeten, den Auslandsaufenthalt auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Für abgebrochene Auslandsaufenthalte von Studierenden, die nicht unmittelbar vor Studienabschluss stehen, wird im Einzelfall die Möglichkeit einer Ersatzleistung erwogen, wenn die Studierenden mindestens 6 Wochen im Ausland waren. Ersatzleistungen könnten z.B. über eine Anzahl von Tandem-Stunden, Erstellung von Online-Lehr/Lern-Material erbracht werden".