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Studienrelevanter dreimonatiger Auslandsaufenthalt während der Covid-19-Krise Anerkennung von Ersatzleistungen in Lehramtsstudiengängen (LAGym)

Studienrelevanter dreimonatiger Auslandsaufenthalt während der Covid-19-Krise Anerkennung von Ersatzleistungen in Lehramtsstudiengängen (LAGym)


Beschluss des Institutsvorstands des Romanischen Seminars

Stand vom 12.01.2022

Für alle LUH-Studierende, die bis zum 31.03.2022 ihre Masterarbeit anmelden bzw. ihr Studium abschließen müssen, besteht bis Ende März die Möglichkeit, einen Antrag auf Ersatzleistung für den im Rahmen des Master of Education Spanisch obligatorisch zu erbringenden dreimonatigen Auslandsaufenthalt zu stellen. Für das SoSe 2022 wird in begründeten Einzelfällen diese Regelung für Masterstudierende aufrechterhalten.

Bitte beachten Sie, dass Studierende, die noch im Bachelorstudium sind bzw. deren Auslandsaufenthalt nicht dringend in den nächsten ca. 12 Monaten erfolgen muss, freundlich darum gebeten werden, diesen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Der Antrag erfolgt über einen Formularvordruck des Romanischen Seminars, den Sie nach einem Beratungsgespräch von der Anerkennungsbeauftragten des Romanischen Seminars (bitte berücksichtigen Sie die Sprechzeiten) erhalten.

Unabhängig von der aktuellen Pandemie besteht darüber hinaus nach wie vor in bestimmten Ausnahmefällen die Möglichkeit eines Härtefallantrags, mit dem eine Ersatzleistung für einen Teil des Auslandsaufenthalts oder auch für den kompletten Auslandsaufenthalt erwirkt werden kann.